AGBs

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen findet Anwendung für alle unsere Internetseiten und/oder Onlineangebote. Die allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht gültig für andere Internetseiten, die mit unserer Website verlinkt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von der Amun Real Estate angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 3 Maklerprovision

Falls vertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Maklerprovision bei Nachweis von Kauf- bzw. Mietinteressenten oder bei Vermittlung eines Hauptvertrages wie folgt:

  • bei An- und Verkauf von Einfamilienhäusern (ggf. mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. MwSt.
  • bei Grundstücken und Häusern ab 2 Wohneinheiten (nicht Einliegerwohnung), berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer 5,95 % inkl. MwSt.
  • bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar vom Vermieter/ Verpächter, bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt.
  • bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages 3,57 (inkl. gesetzliche MwSt.) Monatswarmmieten.

 

Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kauf- oder Mietvertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt.
Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Maklervertrages, so wird auch hier die volle Maklerprovision fällig. Als Provision begründender Hauptvertrag gelten auch der Kauf oder Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies wirtschaftlich dem Zweck des Maklervertrages entspricht. Als Provision begründeter Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 4 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Miet-Pachtvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mitbeurkunden zu lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter provisionspflichtig tätig werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 6 Eigentümerangaben und Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 7 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 8 Aufwendungsersatz

Bei einem schriftlich zu vereinbarendem Aufwendungsersatz, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages konkret entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Telekommunikationsdienstleistungen, Portokosten und Fahrtkosten etc.) zu erstatten, wenn der Auftraggeber ohne Vertretungsvollmacht handelte, seine Alleinauftragspflichten bzw. Vertragspflichten verletzt, seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht aufgibt, die Angebotsbedingungen erschwert oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrags behindert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme inkl. Fotos, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern werden 85,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für Beratung, Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für 215,00 € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet sind in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Der Makler kann nachweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine Arbeitszeit sind nicht ersatzfähig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 9 Haftung

Alle Angaben zu den Objekten basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés, Informationen auf dieser Homepage und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Interessent durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Amun Real Estate haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 10 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Interessenten/Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 11 Gerichtsstand

Sind Makler und Interessent Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers in Deutschland vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 13 Zu Grunde liegendes Recht und Rechtsprechung

Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen anderes ergibt, richten sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht und sollen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt werden.

Stand: 01/2020