AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Amun Real Estate

1. Zustandekommen des Maklervertrags

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Amun Real Estate kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage der Kenntnisnahme der für die erfolgreiche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende schriftlich kündigt.

2. Exklusivität des Auftrags

  1. Während der Laufzeit des Maklervertrages ist der Kunde nicht berechtigt, andere Makler für Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten für dasselbe Vertragsobjekt zu beauftragen.
  2. Verstoß der Kunde schuldhaft gegen diese Regelung, haftet er Amun Real Estate für die hierdurch entstehenden Schäden.

 

3. Haftung für Informationen

  1. Unsere Vermittlungs- und Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der uns von Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen übernehmen wir keine Haftung.
  2. Irrtümer, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

4. Doppelvertretung

  1. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist Amun Real Estate berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrags provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provisionsanspruch

  1. Der Provisionsanspruch von Amun Real Estate entsteht gemäß § 652 BGB mit Abschluss eines Hauptvertrags, der auf unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beruht.
  2. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn statt eines Kaufvertrages ein Mietvertrag oder umgekehrt geschlossen wird oder wenn der Hauptvertrag zu geänderten Bedingungen abgeschlossen wird.
  3. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder Vertrag.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich den Abschluss des Hauptvertrages sowie die relevanten Vertragsinhalte schriftlich mitzuteilen und entsprechende Vertragskopien zur Verfügung zu stellen.

6. Vorkenntnis

  1. Sollte der Kunde das Vertragsobjekt oder den potenziellen Vertragspartner bereits kennen, ist er verpflichtet, dies Amun Real Estate unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Exposés, mitzuteilen.
  2. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, bleibt der Provisionsanspruch von Amun Real Estate bestehen, sofern ein kausaler Beitrag zum Vertragsabschluss nachgewiesen werden kann.

7. Vertraulichkeit

  1. Die von Amun Real Estate zur Verfügung gestellten Informationen und Exposés sind vertraulich und nur für den Kunden bestimmt.
  2. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Kunde die vereinbarte Provision.

8. Haftungsbeschränkung

  1. Amun Real Estate haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  2. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Amun Real Estate auf einen Betrag von maximal 500.000 € begrenzt.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Finanzierungsnachweis

  1. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens sieben Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin einen geeigneten Nachweis über die finanzielle Absicherung (z. B. Darlehenszusage) vorzulegen.

10. Geldwäscheprüfung

  1. Amun Real Estate ist gesetzlich verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

11. Online-Streitbeilegung

  1. Im Falle eines online geschlossenen Vertrages steht dem Kunden die europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung. Alternativ können Beschwerden an info@amunrealestate.com gerichtet werden.

- CEO -
Ozan Atas
CEO für Amun Real Estate Immobilieninvestments Frankfurt am Main

Mit mehr als einem Jahrzehnt umfassender Erfahrung im nationalen und internationalen Immobiliensektor habe ich ein exklusives Netzwerk aufgebaut, das private und institutionelle Investoren ebenso umfasst wie Mitglieder großer Unternehmerfamilien, Königshäuser und hochrangige Persönlichkeiten aus der Politik. Meine berufliche Laufbahn begann 2012 bei einem der renommiertesten und europaweit tätigen Immobilienunternehmen in Frankfurt am Main. Bereits nach kurzer Zeit erkannte die Unternehmensleitung mein Potenzial, woraufhin ich eine intensive, persönliche Weiterentwicklung erhielt. In den darauffolgenden Jahren war ich maßgeblich am Aufbau seines bedeutenden Immobilienportfolios beteiligt.

Mit der Gründung von Amun Real Estate im Jahr 2023 in Frankfurt am Main setze ich den Fokus darauf, in einer zunehmend volatilen Welt maßgeschneiderte, nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen für Käufer und Verkäufer zu entwickeln.

Amun Real Estate steht für Vertrauen, Sicherheit und Expertise. Ich begleite meine Kunden durch den gesamten Immobilien Prozess – von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss. Dabei greife ich auf meine langjährige Erfahrung in der Branche zurück und nutze mein starkes Netzwerk, um individuelle Strategien zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen meiner Kunden gerecht werden. 

Die Firma verkörpert meine tiefe Leidenschaft für Immobilien und meinen Anspruch, meinen Kunden eine planbare und sichere Zukunft zu ermöglichen. Egal, ob es sich um anspruchsvolle Privatkäufe oder bedeutende institutionelle Transaktionen handelt – Amun Real Estate bietet exklusive Dienstleistungen, die auf persönlichem leidenschaftlichen Engagement und erstklassigen Verbindungen basieren.