AGB

Amun Real Estate

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Die AGB Amun Real Estate: Transparente und klare Geschäftsbedingungen für alle Immobilien-Dienstleistungen.
AGB Amun Real Estate

Unsere AGB regeln alle wesentlichen Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten Klarheit und Transparenz über die Rechte und Pflichten aller Parteien. AGB Amun Real Estate stellt sicher, dass alle Prozesse fair und nachvollziehbar gestaltet sind. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass die Bedingungen transparent und rechtskonform sind, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

AGB Amun Real Estate

§ 1 Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von der Amun Real Estate angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

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§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

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§ 3 Maklerprovision

Falls vertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Maklerprovision bei Nachweis von Kauf- bzw. Mietinteressenten oder bei Vermittlung eines Hauptvertrages wie folgt:

  • bei An- und Verkauf von Einfamilienhäusern (ggf. mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. MwSt.
  • bei Grundstücken und Häusern ab 2 Wohneinheiten (nicht Einliegerwohnung), berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer 5,95 % inkl. MwSt.
  • bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar vom Vermieter/ Verpächter, bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt.
  • bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages 3,57 (inkl. gesetzliche MwSt.) Monatswarmmieten.

 

Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kauf- oder Mietvertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt.

Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Maklervertrages, so wird auch hier die volle Maklerprovision fällig.

Als Provision begründender Hauptvertrag gelten auch der Kauf oder Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies wirtschaftlich dem Zweck des Maklervertrages entspricht.

Als Provision begründeter Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

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§ 4 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Miet-Pachtvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mitbeurkunden zu lassen.

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§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter provisionspflichtig tätig werden.

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§ 6 Eigentümerangaben und Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

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§ 7 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

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§ 8 Aufwendungsersatz

Bei einem schriftlich zu vereinbarendem Aufwendungsersatz, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages konkret entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Telekommunikationsdienstleistungen, Portokosten und Fahrtkosten etc.) zu erstatten, wenn der Auftraggeber ohne Vertretungsvollmacht handelte, seine Alleinauftragspflichten bzw. Vertragspflichten verletzt, seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht aufgibt, die Angebotsbedingungen erschwert oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrags behindert.

Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme inkl. Fotos, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern werden 85,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für Beratung, Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für 215,00 € inkl. MwSt. zu vergüten.

Die Kosten für Zeitungsinserate und das Einstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet sind in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten.

Der Makler kann nachweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren.

Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.

Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine Arbeitszeit sind nicht ersatzfähig.

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§ 9 Haftung

Alle Angaben zu den Objekten basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter.

Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden.

Alle versandten Exposés, Informationen auf dieser Homepage und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar.

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Interessent durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Amun Real Estate haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

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§ 10 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Interessenten/Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

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§ 11 Gerichtsstand

Sind Makler und Interessent Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers in Deutschland vereinbart.

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§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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§ 13 Zu Grunde liegendes Recht und Rechtsprechung

Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen anderes ergibt, richten sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht und sollen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt werden.

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Amun Real Estate schätzt Ihre Zeit, daher arbeiten wir mit online Terminvereinbarungen. Sie können hier einen unverbindlichen Beratungstermin bequem und unkompliziert in meinem Kalender eintragen lassen. Bitte nur seriöse Anfragen. Sie entscheiden wie, wo und wann. 

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So finden Sie uns

Amun Real Estate befindet sich in Frankfurt am Main.  Unsere Büros sind auch für persönlich Gespräche ausgestattet. Wir freuen uns auf Ihrem Besuch.

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Mehr Informationen
- CEO -
Ozan Atas
CEO für Amun Real Estate Immobilieninvestments Frankfurt am Main

Mit mehr als einem Jahrzehnt umfassender Erfahrung im nationalen und internationalen Immobiliensektor habe ich ein exklusives Netzwerk aufgebaut, das private und institutionelle Investoren ebenso umfasst wie Mitglieder großer Unternehmerfamilien, Königshäuser und hochrangige Persönlichkeiten aus der Politik. Meine berufliche Laufbahn begann 2012 bei einem der renommiertesten und europaweit tätigen Immobilienunternehmen in Frankfurt am Main. Bereits nach kurzer Zeit erkannte die Unternehmensleitung mein Potenzial, woraufhin ich eine intensive, persönliche Weiterentwicklung erhielt. In den darauffolgenden Jahren war ich maßgeblich am Aufbau seines bedeutenden Immobilienportfolios beteiligt.

Mit der Gründung von Amun Real Estate im Jahr 2023 in Frankfurt am Main setze ich den Fokus darauf, in einer zunehmend volatilen Welt maßgeschneiderte, nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen für Käufer und Verkäufer zu entwickeln.

Amun Real Estate steht für Vertrauen, Sicherheit und Expertise. Ich begleite meine Kunden durch den gesamten Immobilien Prozess – von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss. Dabei greife ich auf meine langjährige Erfahrung in der Branche zurück und nutze mein starkes Netzwerk, um individuelle Strategien zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen meiner Kunden gerecht werden. 

Die Firma verkörpert meine tiefe Leidenschaft für Immobilien und meinen Anspruch, meinen Kunden eine planbare und sichere Zukunft zu ermöglichen. Egal, ob es sich um anspruchsvolle Privatkäufe oder bedeutende institutionelle Transaktionen handelt – Amun Real Estate bietet exklusive Dienstleistungen, die auf persönlichem leidenschaftlichen Engagement und erstklassigen Verbindungen basieren.